Dienstgrad- und Beförderungsanforderungen
Allgemeine Bestimmungen
§1 Persönlicher und fachlicher Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung regelt die Dienstgrad- und Beförderungsbestimmungen auf Militärschiffen und Unterseestationen der Koalition. Erfasst sind alle Angehörigen der Marinestreitkräfte der Koalition.
§2 Ausfahrten
Als Ausfahrt werden alle an einem Datum thematisch zusammenhängende Runden verstanden (ein Event entspricht einer Ausfahrt).
§3 Mindestanzahl von Ausfahrten
Die in der DA festgelegten, für Beförderungen notwendigen Ausfahrten sind als Mindestanzahl zu verstehen.
§4 Ausbildungen
Für bestimmte Dienstgrade sind erfolgreiche Ausbildungen nachzuweisen.
§5 Beförderungen
Eine Beförderung wird amtswegig vom Flottenoberkommando geprüft und nach der erfolgten Absolvierung der mindestens festgelegten Ausfahrten sowie der erfolgreich abgeschlossenen, für den Dienstgrad notwendigen Ausbildungen, verliehen.
§6 Beförderungsprüfungsantrag
(1) Besatzungsmitglieder sind jederzeit berechtigt, mittels schriftlichem Antrag beim Stabsdienst eine entsprechende Auskunft anzufordern.
(2) Der Antrag hat ausschließlich unter der in Abs. 1 genannten Form zu erfolgen.
(3) Missbräuliche Anträge sind disziplanrrechtlich zu ahnden.